Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: September 2025
1. Geltungsbereich, Vertragstyp, Begriffe
1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Noack Statistik GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) über Coaching‑, Beratungs‑ und Vermittlungsleistungen im Kontext von Promotionen/Dissertationen sowie flankierender Statistik‑ und Methodenberatung.
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, auch ohne ausdrücklichen Widerspruch des Anbieters.
2. Vertragsschluss, Dokumentation, Aufzeichnungen
2.1. Der Vertrag kommt durch Annahme des individuellen Angebots (z. B. telefonisch, schriftlich oder per E‑Mail) zustande. Angebote sind 30 Tage bindend, sofern nichts anderes angegeben ist; eine verspätete Annahme gilt als neues Angebot des Kunden.
2.2. Der Anbieter kann Gespräche/Workshops mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Kunden aufzeichnen. Die Einwilligung ist frei widerruflich. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Aufzeichnungen bereitzustellen.
2.3. Vertrags‑ und Leistungsdokumentation (einschließlich ggf. Aufzeichnungen) speichert der Anbieter bis zu 3 Jahre nach Beendigung der Zusammenarbeit, soweit keine längeren gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
3. Leistungsgegenstand und Leistungsgrenzen
3.1. Der Anbieter erbringt die in der individuellen Vereinbarung bzw. im angenommenen Angebot aufgeführten Leistungen, wie zum Beispiel
Coaching und Beratung (z. B. Ziel‑, Zeit‑ und Arbeitsstruktur, Methodik, Exposé‑Feedback, Statistik‑Coaching), Vermittlungsleistungen (Recherche und Ansprache potenzieller Betreuer/„Doktorväter/‑mütter“),
Statistik‑/Daten‑/Methoden‑Support (z. B. Versuchs‑/Studienplanung, Power‑Berechnung, Auswertung, Interpretation).
3.2. Ghostwriting sowie inhaltliche Texterstellung (ganz oder teilweise) sind ausgeschlossen. Der Kunde verfasst seine Arbeit eigenständig. Die Parteien wahren wissenschaftliche Integrität; unzulässige Mitwirkung kann der Anbieter ablehnen oder beenden.
3.3. Der Anbieter erbringt Dienstleistungen und schuldet keinen Erfolg, insbesondere keine Annahme als Doktorand, kein bestimmter Zeitplan, keine Abgabe, Note oder Publikation. Es erfolgt keine fachlich-inhaltliche Vorbereitung auf die Promotion. Hinweise auf mögliche Erfolge sind lediglich Prognosen, die auf Erfahrungen beruhen, und dienen ausschließlich der Motivation.
3.4. Dem Anbieter steht ein inhaltliches Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu, um die Individualisierung der vereinbarten Dienstleistungen zu ermöglichen.
3.5. Leistungen erbringt der Anbieter während seiner Geschäftszeiten, soweit im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.
3.6. Der Anbieter ist berechtigt, geeignete Erfüllungsgehilfen/Subunternehmer einzusetzen, ohne dass eine Zustimmung des Kunden erforderlich ist.
3.7. Der Kunde erkennt an, dass der Anbieter keine medizinische, psychologische, steuerrechtliche oder juristische Beratung erbringt.
3.8. Der Anbieter veranstaltet keinen Fernunterricht im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) dar. Die Dienstleistung umfasst keine systematische Vermittlung abstrakten Wissens oder ein aufeinander aufgebautes Lehrangebot. Etwaige vom Anbieter bereitgestellte Inhalte ergänzen lediglich seine Dienstleistung. Der Anbieter schuldet keine Kontrolle seiner Dienstleistungen und keine Rückfragemöglichkeiten zu Lernstoff; etwaiger Austausch erfolgt nur zu individuellen projektbezogenen Problemen. Die vom Anbieter geschuldeten Leistungen dienen nicht der Vermittlung von Kenntnissen oder Fähigkeiten, sondern es handelt sich um eine begleitende und beratende Dienstleistung zur tatsächlichen Unterstützung des Promotionsvorhabens des Kunden.
4. Vermittlung von Betreuern (ergänzend)
4.1. Die Unterstützung bei der Suche nach betreuenden Professor:innen beziehungsweise Betreuer:innen ist eine eigenständige Teilleistung (Recherche‑ und Kontaktanbahnungsdienst). Es besteht kein Erfolgsversprechen, weder auf Vermittlung noch auf Annahme/Betreuungszusage.
4.2. Vereinbaren die Vertragsparteien, dass eine Anzahlung ausschließlich für diese Betreuersuche geleistet ist, vergütet diese den Suchaufwand und ist unabhängig vom Erfolg dieser Bemühungen. Sie wird fällig, sobald der Anbieter mit der Suche begonnen hat, und ist nicht erstattungsfähig. Die Leistung beinhaltet die Suche von bis zu zwei Professor:innen/Betreuer:innen. Eine Weitersuche muss gesondert kostenpflichtig beauftragt werden.
4.3. Spezifische Mitwirkungspflichten des Kunden für die Betreuersuche sind:
4.3.1. Vollständige und wahrheitsgemäße Unterlagen (u. a. Lebenslauf, Zeugnisse, Exposé);
4.3.2. Fristgerechtes Feedback auf Vorschläge (spätestens innerhalb von 5 Werktagen);
4.3.3. Aktive Kontaktpflege zu vorgeschlagenen Betreuer:innen sowie eigenständiges Führen der Gespräche;
4.3.4. Eigenständige Erstellung aller wissenschaftlichen Inhalte;
4.3.5. Erreichbarkeit unter den angegebenen Kontaktdaten.
5. Vergütung, Anzahlung, Zahlungsarten, Verzug
5.1. Es gilt die im Angebot ausgewiesene Vergütung. Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher MwSt., sofern nicht anders ausgewiesen.
5.2. Die Anzahlung ist vor Leistungsbeginn fällig, der Start der Dienstleistung erfolgt erst nach Zahlungseingang. Soweit der Vertrag Vermittlungsleistungen umfasst, dient die Anzahlung ausschließlich der Suchleistung (vgl. § 3 Abs. 2).
5.3. Zahlungsarten sind: SEPA‑Lastschrift (präferiert); Überweisung nur für die Anzahlung oder nach ausdrücklicher Vereinbarung. Rücklastschriftgebühren trägt der Kunde.
5.4. Ratenzahlung kann schriftlich vereinbart werden. Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung gegenüber dem Anbieter in Verzug, werden sämtliche Restbeträge sofort fällig; der Anbieter kann Leistungen bis zum Ausgleich zurückbehalten. Der Anbieter ist in diesem Falle auch berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Der Anbieter kann in diesem Fall die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig werden würde, unter Abzug ersparter Aufwendungen als Schadensersatz geltend machen.
5.5 Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, kann der Anbieter die Ausführung weiterer Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages verweigern. Hinsichtlich der Verzugsfolgen, zum Beispiel Zinsen und der Erstattung von Verzugsschäden, gelten die gesetzlichen Regelungen.
5.6. Aufrechnung/Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6. Allgemeine Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1. Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen (vor allem Lebenslauf, Zeugnisse, Exposé und Datensätze) vollständig, richtig, aktuell und fristgerecht zur Verfügung und aktualisiert diese unverzüglich bei Änderungen.
6.2. Der Anbieter behält sich vor, übermittelte Inhalte des Kunden zu löschen, wenn diese gegen gesetzliche Bestimmungen oder diese AGB verstoßen. Im Falle einer Löschung von Daten des Kunden besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung der gespeicherten Daten.
6.3. Der Kunde darf ausschließlich solches Bild-/Video- oder Tonmaterial dem Anbieter zur Verfügung stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt den Anbieter von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums frei.
6.4. Der Kunde verpflichtet sich, auf Anfragen und Vorschläge des Dienstleisters innerhalb von 5 Werktagen zu reagieren, andernfalls er hierdurch eintretende Verzögerungen des Promotionsprozesses selbst zu vertreten hat.
Der Kunde verpflichtet sich zur aktiven Erarbeitung und Kooperation bei allen wissenschaftlichen Inhalten. Ghostwriting oder vollständige Texterstellung durch den Dienstleister ist ausgeschlossen. Es wird eine wissenschaftlich legale und konforme Dienstleistung nach Hochschulrecht angeboten, sodass Ihre erworbene Promotion legal erworben wird.
6.5. Termine werden rechtzeitig vereinbart. Absagen oder Verschiebungen müssen mehr als 24 h vor Terminbeginn beantragt werden, andernfalls der Termin als wahrgenommen und abrechenbar gilt.
6.6. Der Kunde nutzt keine parallel konkurrierenden Beratungen zu identischen Themen, die den Vertragszweck gefährden. Bei Verstößen kann der Anbieter die Zusammenarbeit ablehnen oder beenden.
6.7. Unterbleibt oder verzögert sich die Mitwirkung, ruht die Leistungspflicht des Anbieters; Mehr‑/Warteaufwände gehen zu Lasten des Kunden. Für den während der Untätigkeit des Kunden verstrichenen Zeitraum ist der Anbieter nicht zur Nachholung der Leistung verpflichtet.Fehlende oder verspätete Mitwirkung kann zu Verzögerungen führen, die allein im Risikobereich des Kunden liegen. Die Vergütungspflicht bleibt davon unberührt.
6.8. Hinsichtlich der Thematik der Doktorarbeit muss der Kunde im zumutbaren Maße flexibel sein (z.B. Chirurgie statt innere Medizin). Der Anbieter ist in diesem Rahmen zu abweichenden Vermittlungsbemühungen berechtigt.
6.9. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass je nach Bereich der Doktorarbeit vor Ort Präsenztermine (z.B. Labor) erforderlich sein können. Diese Zeit (unter Umständen mehrere Wochen) ist einzuplanen.
7. Change‑Request‑Prozess (Mehr‑/Minderaufwand)
7.1. Ändern sich Leistungsumfang, Annahmen oder Rahmenbedingungen nach Vertragsschluss, gilt folgender Prozess:
7.1.1. Antrag des Kunden in Textform mit Beschreibung der gewünschten Änderung.
7.1.2. Bewertung durch den Anbieter (Impact auf Aufwand, Zeitplan, Preis).
7.1.3. Angebot über Mehr‑/Mindervergütung und neue Meilensteine.
7.1.4. Freigabe durch den Kunden in Textform; erst danach ist der Anbieter zur Umsetzung verpflichtet.
7.2. Folgende Umstände führen zur Nachberechnung der Vergütung (nicht abschließend):
- Neuer oder erweiterter Datensatz, zusätzliche Messwellen/Variablen
- Betreuer‑/Programmwechsel oder neue formale Anforderungen der Hochschule
- Zusätzliche Analysen/Methoden gegenüber der ursprünglichen Planung;
- Zusätzliche Termine/Workshops/Reports über die vereinbarte Anzahl hinaus;
- Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden (14 Kalendertage je Meilenstein)
7.3. Bis zur Einigung über den Change‑Request kann der Anbieter nach ursprünglichem Vertrag weiterarbeiten oder die Arbeit ruhen lassen.
8. Laufzeit, Kündigung
8.1. Der Vertrag ist für die vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Vorzeitige bzw. freie Kündigungsrechte des Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.
8.2. Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen Vertragspflichten wiederholt oder in erheblicher Weise verstößt (z. B. ablehnend reagiert oder sich trotz zweimaliger Aufforderung nicht mehr zurückmeldet oder die Mitwirkung verweigert), unzulässige Leistungen verlangt (z. B.Ghostwriting), wenn die Zusammenarbeit mit dem Kunden den Ruf des Anbieters gefährdet oder ihn zu normwidrigen Verhalten zwingen würde.
8.3. Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8.4. Der Anbieter ist nach seiner Wahl berechtigt, im Falle des vorzeitigen Beendigungswunsches des Kunden oder einer Verweigerung seiner Mitwirkung, den Vertrag fristlos zu beenden, die Anzahlung zu behalten und die bis dahin erbrachten Leistungen zeitanteilig abzurechnen.
8.5. Störungen außerhalb des Einflussbereichs (z. B. Ablehnung durch Betreuer:in, spätere Unerreichbarkeit, Wechsel, Krankheit, Schwangerschaft, Tod, Universitätswechsel, Kapazitätsgründe, Programmänderungen) berühren den Vergütungsanspruch nicht und verlängern die Laufzeit nicht. Im Einzelfall verlängern wir in dieser Konstellation nach unserer Entscheidung Ihre Begleitung einmalig kostenfrei um bis zu 6 Monate nach Ablauf der 24 Monate. Sollte darüber hinaus weiterer Bedarf bestehen, besprechen wir individuell eine faire Anschlussregelung. Eine nochmals darüber hinausgehende Betreuung ist dann nur auf Basis eines neuen Vertrags möglich.
8.6. Verzögert sich ein Projekt aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, auf eine Gesamtdauer von 24 Monaten, endet der Vertrag automatisch mit Ablauf des 24. Monats („Leistungsende“). Eine Fortsetzung ist nur auf Basis eines neuen Angebots möglich.
9. Leistungszeit
9.1. Fristen für die Leistungserbringung durch den Anbieter beginnen nicht, bevor der sowohl der Rechnungsbetrag beim Anbieter nicht vollständig eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Kundendaten beim Anbieter vollständig vorliegen und die notwendigen Mitwirkungshandlungen erbracht sind.
Zeitangaben sind Planwerte; feste Termine bedürfen ausdrücklicher Vereinbarung.
9.2. Bei Krankheit, höherer Gewalt oder vergleichbaren Ereignissen (z. B. Ausfall von Drittpersonen/Betreuern, plötzliche Programmänderungen, technische Störungen) ist der Anbieter berechtigt, Termine zu verschieben.
9.3. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht; Ersatztermine werden angeboten.
10. Haftung
10.1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
10.2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
10.3. Der Anbieter haftet im Rahmen der vorstehend beschriebenen Grenzen nicht für indirekte Schäden (z. B. Zeitverlust, entgangener Gewinn, verpasste Fristen, Hochschul‑/Programmentscheidungen, Beziehungskonflikte mit Betreuer:innen).
10.4. Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
10.5. Garantien sind ausgeschlossen. Bei Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden ist die Haftung des Anbieters vorbehaltlich Ziffer 10.1 ausgeschlossen.
11. Datenschutz
11.1. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Vertragsdurchführung gemäß DSGVO und BDSG. Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
11.2. Der Kunde versichert, alle erforderlichen Einwilligungen Dritter (z. B. Co‑Autoren, Probanden, Referenzen) eingeholt zu haben und stellt den Anbieter von entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.
11.3. Kommunikation kann über Drittdienste (z. B. Zoom, Google‑Tools) erfolgen; deren Datenschutzbedingungen gelten ergänzend. Der Anbieter kann das Vertragsgespräch mit dem Kunden zu Beweiszwecken aufzeichnen. Vor Beginn der Aufnahme wird der Kunde darüber aufgeklärt und um Zustimmung gefragt. Die Aufzeichnung darf der Anbieter für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren speichern, sofern keine gesetzlichen Pflichten längere Aufbewahrung erfordern. Die Einwilligung kann jederzeit vom Kunden widerrufen werden.
12. Urheber‑ und Nutzungsrechte
12.1. Materialien, Templates, Analyseskripte, Methodenleitfäden und sonstige Inhalte des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt und unterliegen dem ausschließlichen Recht des Anbieters.
12.2. Das Nutzungsrecht des Kunden ist aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung. Dann erhält er ein einfaches, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Recht für interne Zwecke des Promotionsprojekts. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Unterlizenzierung bedarf der vorherigen Zustimmung.
13. Widerrufsrecht für Verbraucher
Dem Kunden steht, sofern er Verbraucher ist, ein Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften zu. Über das Widerrufsrecht wird er gesondert belehrt.
14. Drittbeziehungen/Betreuer:innen
Entscheidungen, Erreichbarkeit und Verhalten von Betreuer:innen/Hochschulen sowie Konflikte zwischen dem Kunden und dem/der Betreuer:in (z. B. Streitigkeiten, Unerreichbarkeit, Tod, Kapazitätswechsel) liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters. Sie lassen den Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt. Eine Folgeberatung oder eine neue Suche kann nur neu und separat vereinbart werden.
15. Geheimhaltung
15.1. „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen, Dateien und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei.
15.2. Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden.
15.3. Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.
15.4. Die Geheimhaltungspflicht nach Abs. 2 gilt nicht für Informationen,
15.4.1. die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,
15.4.2. die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch die jeweilige Partei bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,
15.4.3. die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,
15.4.4. die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,
15.4.5. die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen des Auftraggebers entwickelt hat,
15.4.6. die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
16. Schlussbestimmungen
16.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG). Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
16.2. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Bonn. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
16.3. Änderungen/Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (E‑Mail ausreichend), soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. Die Aufhebung der Textform hat ebenfalls in Textform zu erfolgen.
16.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Stand: 01.09.2025 (aktualisiert)